Ehrenordnung

Ehrenordnung

der Turngemeinde 1886 e. V. Weiskirchen

§1

Der Vorstand hat die Ehrenordnung des Landessportbundes, der Fachverbände des Kreises, sowie der Stadt Rodgau zu beachten.

Anstehende Ehrungen für den Verein oder seiner Mitglieder sind rechtzeitig zu melden bzw. zu beantragen.

§2

Der Verein verleiht für besondere Verdienste um den Sport oder den Verein Vereinsnadeln, Ehrennadeln und Ehrenurkunden.

 

(1) Vereinsmitgliedschaft

Abs. a) Die Vereinsnadel in Silber und eine Urkunde für 25 Jahre Mitgliedschaft;

Abs. b) Die Vereinsnadel in Gold und eine Urkunde für 40 Jahre Mitgliedschaft;

Abs. c) Die Vereinsnadel in Gold, einen Ehrenbrief und ein Präsent für 50 Jahre Mitgliedschaft;

Abs. d) Die Vereinsnadel in Gold, einen Ehrenbrief, ein Präsent und die Ehrenmitgliedschaft für 60 Jahre Mitgliedschaft;

Abs. e) Die Vereinsnadel in Gold mit Diamanten, einen Ehrenbrief, ein Präsent und die Ehrenmitgliedschaft für 65 Jahre Mitgliedschaft;

Abs. f) Die Vereinsnadel in Gold mit Diamanten, einen Ehrenbrief, ein Präsent und die Ehrenmitgliedschaft für 70 Jahre Mitgliedschaft.

 

(2) Vorstands-, Abteilungsarbeit und besondere Verdienste

Abs. a) Die Ehrennadel in Silber und eine Urkunde für 10 Jahre Vorstands- oder Abteilungsarbeit;

Abs. b) Die Ehrennadel in Gold und einen Ehrenbrief für 20 Jahre Vorstands- oder Abteilungsarbeit;

Abs. c) Die Ehrennadel in Gold, einen Ehrenbrief, ein Präsent und die Ehrenmitgliedschaft für 40 Jahre Vorstands- oder Abteilungsarbeit.

Der Vorstand behält sich vor, besonders verdienstvolle Mitglieder, auch abweichend von den vorstehenden Regeln, auszeichnen zu können.

 

(3) Hinweise, Ausführung

Die Ehrenmitgliedschaft kann nur einmal ausgesprochen werden.


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